Transparente Vergütung vor und während des Mandats.
Die konkrete Abrechnung richtet sich nach Art, Umfang und Rahmen des Mandats und wird unter Absprache der beteiligten Parteien festgelegt.
Zwei mögliche Abrechnungsformen.
Anwaltliche Leistungen können auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung oder nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden.
Honorarvereinbarung
Individuell vereinbarte Vergütung
Für bestimmte Mandate kann eine individuelle Honorarvereinbarung sinnvoll sein. Sie ermöglicht eine abgestimmte Vergütungsgrundlage, die sich an Umfang, Komplexität und zeitlichem Rahmen der Tätigkeit orientiert.
- Abstimmung vor bzw. im Rahmen der Mandatierung
- Individuelle Vereinbarung der Vergütungsgrundlage
- Anpassung an Umfang und Struktur des Mandats
- Transparenz über die Abrechnung vor Aufnahme der Tätigkeit
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Abrechnung nach gesetzlichen Gebühren
Alternativ kann die anwaltliche Tätigkeit nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) abgerechnet werden.
- Abrechnung auf Grundlage der gesetzlichen Gebührenstruktur
- Gebühren abhängig von Art und Umfang des konkreten Mandats
- Berücksichtigung des jeweiligen Gegenstands- bzw. Streitwerts, soweit einschlägig
- Einordnung der Vergütungsgrundlage vor Aufnahme der Tätigkeit
Welche Abrechnungsform gilt, wird vorab geklärt.
Ob eine Honorarvereinbarung oder eine Abrechnung nach RVG zur Anwendung kommt, wird unter Absprache der beteiligten Parteien festgelegt. Ziel ist eine klare und nachvollziehbare Regelung der Vergütungsgrundlage zu Beginn des Mandats.
Fragen zur Vergütung?
Die konkrete Abrechnungsform kann im Rahmen der Mandatsanbahnung besprochen werden.