Datenschutz · IT-Recht · Digitalisierung

Rechtliche Klarheit für Ihre digitale Welt.

Anwaltliche Beratung für Unternehmen, Selbstständige, Organisationen und Privatpersonen - mit Schwerpunkt auf Datenschutz, IT-Vertragsrecht und den rechtlichen Herausforderungen digitaler Geschäftsprozesse. Persönlich, verständlich und mit einem klaren Blick auf die praktische Umsetzung.

Florian Romanowski
Florian Romanowski Rechtsanwalt
Meine Leistungen

Recht. Praxis. Lösungen.

Ich begleite Mandanten bei laufenden datenschutzrechtlichen Fragen, bei IT-Verträgen, im Kontakt mit Aufsichtsbehörden und bei der rechtssicheren Gestaltung digitaler Projekte. Im Mittelpunkt steht eine Beratung, die juristisch belastbar und im Unternehmensalltag umsetzbar ist.
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Datenschutzrechtliche Beratung

DSGVO-Compliance, Informationspflichten, Datenschutzrichtlinien, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte, Datenpannen und datenschutzrechtliche Prüfung neuer Prozesse.

Leistung im Detail →

Vertretung gegenüber Behörden

Begleitung bei Auskunftsersuchen, Prüfungen und Verfahren von Datenschutzaufsichtsbehörden sowie bei Stellungnahmen, Datenpannen und Bußgeldthemen.

Leistung im Detail →
IT

IT-Vertragsrecht

Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Software-, Cloud-, Lizenz-, Wartungs-, Projekt- und IT-Dienstleistungsverträgen.

Leistung im Detail →

Rechtssichere Digitalisierung

Rechtliche Begleitung von Websites, Online-Angeboten, neuen IT-Systemen, digitalen Geschäftsmodellen sowie Automatisierungs- und KI-Projekten.

Leistung im Detail →
Beratungsansatz

Juristisch präzise. Praktisch gedacht.

Verständlich

Komplexe rechtliche Sachverhalte werden klar strukturiert, verständlich erläutert und in konkrete Handlungsmöglichkeiten übersetzt.

Individuell

Die Beratung orientiert sich an Ihrer konkreten Situation, Ihrer Organisation und den tatsächlichen Anforderungen Ihres Projekts.

Lösungsorientiert

Neben Risiken stehen Umsetzbarkeit, Prioritäten und unternehmerische Ziele im Mittelpunkt der rechtlichen Bewertung.

Qualifikation & Erfahrung

Juristische Ausbildung trifft Datenschutzpraxis.

Die Beratung verbindet universitäre juristische Ausbildung mit praktischer Erfahrung aus mehreren beruflichen Stationen und einer vertieften Tätigkeit im Datenschutz. Die laufende fachliche Weiterbildung ergänzt diesen Ansatz.

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Juristische Ausbildung

Rechtswissenschaftsstudium an der Universität Passau

Fundierte juristische Ausbildung mit einer breiten Grundlage für die Beratung im Datenschutz- und IT-Recht.

Berufliche Praxis

Datenschutzberatung · Behördenpraxis · Anwalt

Erfahrung aus drei unterschiedlichen beruflichen Stationen mit juristischem Bezug. Die unterschiedlichen Perspektiven fließen in eine praxisnahe und situationsbezogene Beratung ein.

D
Datenschutz

Über dreijährige Tätigkeit als Datenschutzberater

Mehrjährige praktische Erfahrung mit Datenschutzorganisation, DSGVO-Umsetzung und der rechtlichen Begleitung datenschutzrelevanter Prozesse und Fragestellungen.

LL.M.
Weiterbildung

Weiterbildendes LL.M.-Studium an der FernUniversität in Hagen

Aktuelle fachliche Vertiefung im Rahmen eines weiterbildenden Masterstudiums und kontinuierliche Auseinandersetzung mit neuen rechtlichen Entwicklungen.

Zusammenarbeit

Von der ersten Einordnung bis zur umsetzbaren Lösung.

Rechtliche Beratung soll nicht bei der abstrakten Bewertung enden. Ziel ist ein nachvollziehbarer Weg von der Fragestellung über die rechtliche Einordnung bis zur konkreten Umsetzung.

Anliegen verstehen

Ausgangspunkt sind Ihr konkreter Sachverhalt, Ihre Ziele, bestehende Prozesse und die tatsächlichen Rahmenbedingungen.

Risiken und Optionen einordnen

Rechtliche Risiken werden priorisiert und mit umsetzbaren Handlungsoptionen verbunden.

Umsetzung begleiten

Bei Bedarf unterstütze ich auch bei Dokumenten, Verträgen, Behördenkommunikation und der praktischen Implementierung.

Häufige Fragen

Was Mandanten vor einer Anfrage wissen möchten.

Beraten Sie ausschließlich Unternehmen?
Nein. Die Ausrichtung liegt insbesondere auf Unternehmen, Selbstständigen, Organisationen und Privatpersonen. Ob eine Beratung im konkreten Einzelfall möglich und sinnvoll ist, kann im Erstkontakt geklärt werden.
Wie werden die Kosten abgerechnet?
Eine Abrechnung kann sowohl auf Grundlage einer Honorarvereinbarung als auch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die konkrete Abrechnungsform wird unter Absprache der beteiligten Parteien festgelegt.
Ist eine digitale Beratung möglich?
Ja. Je nach Anliegen kann die Kommunikation und Beratung auch digital erfolgen.
Kontakt

Sie möchten ein rechtliches Thema einordnen lassen?

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Im ersten Schritt klären wir, welche Unterstützung für Ihre Situation sinnvoll ist.

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